Reines Trinkwasser auch für zukünftige Generationen

Schutz- und Schongebiete sichern das Trinkwasser

Im Wasserrechtsgesetz werden das Ziel und der Begriff der Reinhaltung definiert:
Demnach ist Grundwasser im Rahmen des öffentlichen Interesses so sauber zu halten, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann.
Wasserschutzgebiete werden eingerichtet, um Quell, Grund- und Oberflächenwässer, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt werden, vor nachteiligen Einwirkungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu schützen. Innerhalb des Wasserschutzgebietes können Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Für eventuelle finanzielle Nachteile wird eine Entschädigung bezahlt.
Wasserschongebiete werden durch Verordnung des Landeshauptmannes/Landeshauptfrau erlassen und können bestehende und zukünftige Wasserhoffnungsgebiete schützen.
Gefahren für das Trinkwasser aufgrund der Verschmutzung des Grundwassers durch:
• Eindringen wassergefährdender Stoffe wie Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel
• Eindringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln
• Stoffeintrag durch Altstandorte der Industrie, Altablagerungen, Müllbeseitigung
• Undichte Kanäle
• Verkehr, Straßen
• Verletzung der oberen Bodenschicht (z. B. Gruben, Tagbau)
• Luftverunreinigung