Trinkwasserschutzgebiet Thörl/St.Ilgen

Zur Sicherung der Grundwasserqualität gegen eventuell negative Beeinträchtigungen im Einzugsgebiet der ZWHS-Brunnenanlagen wurde von der Wasserrechtsbehörde (Bundesministerium) ein Trinkwasserschutzgebiet festgelegt und mit Bescheid 1988 verordnet. Das Schutzgebiet hat eine Gesamtfläche von ca.128 ha und ist in zwei Schutzzonen eingeteilt.

Für die Zone 1 wurden nachfolgende Schutzanordnungen festgelegt:

  1. Der Zutritt von Unbefugten ist durch Hinweisschilder zu untersagen.
  2. Das eigentliche Fassungsgebiet hat einer ausreichenden Objektsicherung zu genügen und ist daher einzufrieden.
  3. Die Zone I ist als Wiese zu gestalten und zu erhalten.
  4. Jegliche Anwendung von Düngemitteln oder Chemikalien ist verboten.
  5. Maschinelle Grasgewinnung (Mahd) ist nur gestattet, wenn Schmiermittel auf Pflanzenbasis verwendet werden und die Mahd durch das Wasserversorgungsunternehmen kontrolliert wird.