Trinkwasserschutzgebiet Thörl/St.Ilgen
Zur Sicherung der Grundwasserqualität gegen eventuell negative Beeinträchtigungen im Einzugsgebiet der ZWHS-Brunnenanlagen wurde von der Wasserrechtsbehörde (Bundesministerium) ein Trinkwasserschutzgebiet festgelegt und mit Bescheid 1988 verordnet. Das Schutzgebiet hat eine Gesamtfläche von ca.128 ha und ist in zwei Schutzzonen eingeteilt.
Für die Zone 1 wurden nachfolgende Schutzanordnungen festgelegt:
- Der Zutritt von Unbefugten ist durch Hinweisschilder zu untersagen.
- Das eigentliche Fassungsgebiet hat einer ausreichenden Objektsicherung zu genügen und ist daher einzufrieden.
- Die Zone I ist als Wiese zu gestalten und zu erhalten.
- Jegliche Anwendung von Düngemitteln oder Chemikalien ist verboten.
- Maschinelle Grasgewinnung (Mahd) ist nur gestattet, wenn Schmiermittel auf Pflanzenbasis verwendet werden und die Mahd durch das Wasserversorgungsunternehmen kontrolliert wird.
Für die Zone 2 wurde für den Parkraum beim Bodenbauer (max. 250 Fahrzeuge) eine Parkraumbewirtschaftung mit Kameraerfassung ab Juni 2024 eingeführt. Mit dem Erlös wird eine öffentliche Toilettenanlage gebaut, und durch die Marktgemeinde Thörl in weiterer Folge betreut.
Da es beim Bodenbauer keinen Mobilfunkempfang gibt, wurde ein öffentliches WLAN mit dem Namen „Parkraum“ eingerichtet, welches rund um den Parkautomaten funktioniert. Damit soll gewährleistet werden, dass Sie die Apps problemlos benutzen können.