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Übersicht Wasserschon- und Widmungsgebiet
 Diese Abbildung zeigt jene Gebiete, welche vorzugsweise der Trinkwasserversorgung (Nutzung der Hochschwabwässer) gewidmet und unter Schutz gestellt wurden.
BGBl: 345 Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 29. Juni 1973 zum Schutze der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet
 | | | ZONE A | Wassernutzungsrechte für die Stadt Wien (2.Wiener Hochquellenleitung) | | ZONE AB | Gemeinsames Interessensgebiet der Stadt Wien und der ZWHS | | ZONE B | Steirische Wassernutzungsrechte der ZWHS |
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Nähere Informationen über und aus dem hydrographischen Messstellennetz der vier im südlichen Schon- und Widmungsgebiet liegenden Gemeinden erhalten Sie bei Anklicken der jeweiligen Gemeinde.
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