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Qualitätskontrolle



Die Untersuchung des Trinkwassers wird von der Agentur gemäß §65 LMSVG, den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß §72 LMSVG oder von einer gemäß §73 LMSVG hiezu berechtigten Person durchgeführt. Bei der Entnahme der Probe wird auch eine Überprüfung der Anlage (Lokalaugenschein) vorgenommen.

Die Trinkwasserverordnung schreibt genau vor, wie oft Trinkwasser, das aus einem Verteilnetz oder einem Tankfahrzeug bereitgestellt wird, untersucht werden muss.

Worauf wird das Trinkwasser untersucht?

Die Überprüfung des Trinkwassers umfasst die Analyse des Wassers, die Kontrolle der Wasserversorgungsanlage und die Beurteilung der örtlichen Situation der Wasserspende (Erhebung des Ortsbefundes). Bei der Erhebung des Ortsbefundes wird die Wasserentnahmestelle durch das Fachpersonal beurteilt.
Die Untersuchungen beginnen bereits mit der Probenziehung (z.B. Aussehen, Geruch, pH-Wert, Leitfähigkeit und Temperatur). Im entsprechend ausgestatteten Labor werden dann chemische und mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt.

Die wichtigsten Untersuchungsparameter

• Farbe und Aussehen
• Geruch
• Geschmack
• ph-Wert
• elektrische Leitfähigkeit
• Gesamthärte und Carbonathärte
• Ammonium
• Eisen und Mangan
• Nitrat
• Nitrit
• Chlorid
• Sulfat
• koloniebildenden Einheiten bei 22 und 37 C
• Nachweis der Indikatorkeime Escherichia coli,
• coliforme Bakterien und Enterokokken

Was sind Parameterwerte und Indikatorparameter?

Paracelsus formulierte bereits vor mehr als 400 Jahren, dass "alle Dinge Gift sind, allein die Dosis bewirkt, dass ein Ding kein Gift ist".

Die Begrenzung der Gehalte von Inhaltsstoffen und Mikroorganismen für das österreichische Trinkwasser ist so festgelegt, dass bei Einhaltung der Parameterwerte nach dem derzeitigen Wissensstand zu erwarten ist, dass auch bei lebenslangem, täglichem Genuss des Wassers keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen auftreten können.

Parameterwerte stellen keine Unbedenklichkeitsschwelle dar: Eine Überschreitung der Parameterwerte von chemischen Stoffen ist nicht zwangsläufig mit gesundheitlichen Gefahren gleichzusetzen. Eine geringe Überschreitung der Parameterwerte heißt lediglich, dass der Sicherheitsfaktor bei lebenslangem Genuss kleiner geworden ist.

Parameter mit Indikatorfunktion (Indikatorparameter) sind Begrenzungen von Gehalten an Inhaltsstoffen und Mikroorganismen, die nach dem Stand der Wissenschaft bei zeitlich unbegrenztem Gebrauch für die Gesundheit des Menschen als unbedenklich gelten, bei deren Überschreitung aber entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, die einen weiteren Anstieg hintanhalten.

Bei der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse in Hinblick auf die Parameterwerte und Indikatorparameter sind die Fehlergrenzen der angewandten Analysemethoden unbedingt zu berücksichtigen.

Untersuchungsumfang

Routinemäßige Kontrolle: Umfasst den Gehalt an Aluminium, Ammonium, Eisen, Nitrit, eine bakteriologische Untersuchung sowie Färbung, Trübung, Geruch, Geschmack, Leitfähigkeit, pH-Wert und Untersuchungen entsprechend dem eingesetzten Desinfektionsverfahren.

Volluntersuchung: Untersuchung aller in Anhang II Z2 der Trinkwasserverordnung angeführten Parameter.
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